Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel (Und Gretel)
Die Teilnahme am Gewinnspiel der Dodenhof Posthausen KG, 28870 Ottersberg (nachfolgend: Dodenhof), ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 10.04.2026 bis zum 01.05.2026. Innerhalb dieses Zeitraums hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer (nachfolgend einheitlich: Teilnehmer) die Möglichkeit, einmal am Gewinnspiel teilzunehmen.
Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer das Gewinnspielformular vollständig ausfüllen und abschicken. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeitende von Dodenhof sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich Dodenhof vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
Gewinne, Benachrichtigung und Übermittlung der Gewinne
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Die Ermittlung der Gewinner erfolgt über ein Online Losverfahren. Der Gewinner wird nach Beendigung des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinn wird zur Abholung in der dodenhof Parfümerie in Posthausen am 08.05 oder am 09.05.2026 bereitgestellt.
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Ansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Meldet sich der Gewinner nach der zweiten Aufforderung innerhalb einer Frist von einer Woche nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.
Vorbehaltsklausel
Dodenhof behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Dodenhof allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen höherer Gewalt, aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann. Dodenhof haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.
Verantwortlich für die Durchführung des Gewinnspiels
Dodenhof Posthausen KG
28869 Posthausen
Datenschutz
Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erforderlichen Zwecke.
Der Empfänger der hier bereitgestellten Informationen ist die Dodenhof Posthausen KG. Hiermit erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden alle Angaben gelöscht. Bei der Datenverarbeitung (d. h. Datenerhebung, -verarbeitung und -übermittlung) beachten wir alle schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die bei Dodenhof gespeicherten Daten verlangen. Diese Daten kann der Teilnehmer jederzeit sperren, berichtigen oder löschen lassen. Der Teilnehmer kann ebenfalls die erteilte Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu kann über die Angaben im Impressum mit Dodenhof in Verbindung getreten werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Viel Glück und Erfolg bei der Teilnahme wünscht das Team von Dodenhof!
Stand 10.04.2026